Da ist Klaas Posselt und Dirk Frölich ein sehr lesenswertes Buch gelungen. Unter dem Strich kommt keiner – Anfänger oder Profi – darum herum, der oder die barrierefreie PDF erstellen will. Wer mit Microsoft Office, LibreOffice oder Adobe InDesign arbeitet, findet in diesem nicht ganz so dünnen Buch eine Menge praxisorientierter Anleitungen.
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Im Mai 2019 wurde die neue BITV 2.0 veröffentlicht. Eigentlich hätte die BITV 2.0 spätestens bis September 2018 an die Mindestanforderungen der Europäischen Richtlinie 2016/2102 angepasst werden müssen, aber es gibt ein Problem: Weder der harmonisierte Standard für die Mindestanforderungen (EN 301549 v2.1.2) noch die darin referenzierten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 sind in deutsch verfügbar.
Vor zwei Wochen ist ein Referentenentwurf für eine neue Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) an die interessierten Kreise und Verbände verschickt worden. Die neue Verordnung wird sich an den harmonisierten Standard EN 301549 orientieren. Stellungnahmen können bis zum 8. April 2019 per E-Mail beim zuständigen Referat abgegeben werden.
Buttons (oder: Schaltflächen) werden in Webanwendungen vielfältig eingesetzt. Es gibt verschiedene Arten von Buttons. Toggle- und Switch-Buttons stellen eine An/Aus-Funktionalität dar, es gibt Buttons zum erweitern von Inhalten und natürlich Buttons, die eine Popup-Funktionalität bewirken. Accessible Rich Internet Applications (ARIA) definiert verschiedene Attribute, um diese Unterschiede semantisch auszuzeichnen und in Screenreadern unterscheidbar zu machen.
Vor knapp zwei Jahren ist die Europäische Richtlinie 2102 in Kraft getreten. Diese Richtlinie besagt letztlich, dass ab September 2018 Webseiten, Dokumente und nicht-webbasierte Software der öffentlichen Stellen barrierefrei zu sein haben und dass der Fortschritt zu dokumentieren ist. Bislang hat sich in Deutschland aber nur wenig geändert.
In deutscher Sprache gibt es leider wenig Literatur zu barrierefreiem Webdesign. Umso erfreulicher ist es, dass einer der alten Hasen in diesem Geschäft, Jörg Morsbach, ein Buch veröffentlicht hat, um vor allem Entscheidern und Redakteuren unter die Arme zu greifen. Auf 183 Seiten fasst er Theorie und Praxis des barrierefreien Webdesigns in 13 Kapiteln zusammen. Für den Einstieg in das Thema ist das Buch durchaus geeignet.
Vor Kurzem war ich bei Detlef zum Grillen eingeladen und wie zu anderen Anläßen zuvor habe ich einen Zaziki mitgebracht. Das Rezept habe ich seit über 25 Jahren, und es stammt von meiner damaligen Nachbarin im Studentenwohnheim (Sie hieß mit Nachnamen Püschel). Freunde von damals fragen bis heute, ob ich einen Püschel-Zaziki machen kann. Es ist Zeit, das Geheimnis zu lüften, denn es kam auch dieses Mal gut an.
Neuer Webstandard für digitale Barrierefreiheit
Die WCAG 2.1 ergänzt die WCAG 2.0 um 17 neue Erfolgskriterien
An den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 wurde seit 2016 gearbeitet. Am letzten Dienstag wurden sie vom W3C endlich in den Status einer „recommendation“ erhoben. Die Änderungen umfassen gegenüber der Vorgängerversion – den WCAG 2.0 – im Wesentlichen 17 neue Erfolgskriterien. Ein Schwerpunkt ist dabei die Nutzung auf mobilen Geräten.
European Accessibility Act
Seit 2015 liegt ein Entwurf für den sogenannten European Accessibility Act (EAA) vor. Die offizielle deutsche Bezeichnung lautet Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. In diesem Richtlinienentwurf werden die Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit an Unternehmen des öffentlichen Interesses beschrieben. Die Richtlinie wird die an öffentliche Stellen gerichtete Europäische Richtlinie 2102 ergänzen.
Im letzten Jahr am 19. Dezember lud mich Tomas Caspers ein, für Accenture Interactive ein VideoCast über die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 zu produzieren. So hat er mich mit seinem Mini abgeholt und wir fanden uns kurze Zeit später in den Räumlichkeiten seines Arbeitgebers. Das Ergebnis darf ich freundlicherweise hier veröffentlichen.