European Accessibility Act  

Ab dem 1. März 2018 wird wieder offiziell über die digitale Barrierefreiheit in der Wirtschaft verhandelt

Die Europaflagge im Wind, im Zentrum der Flagge steht EAA

Seit 2015 liegt ein Entwurf für den sogenannten European Accessibility Act (EAA) vor. Die offizielle deutsche Bezeichnung lautet Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. In diesem Richtlinienentwurf werden die Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit an Unternehmen des öffentlichen Interesses beschrieben. Die Richtlinie wird die an öffentliche Stellen gerichtete Europäische Richtlinie 2102 ergänzen.

Die Privatwirtschaft ist in den wenigsten Fällen zu barrierefreiem Webdesign verpflichtet. Mit dem Entwurf für die EAA steht eine Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit rund um Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen in den Startlöchern. In dieser Richtlinie werden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 als technischer Standard festgelegt, aber es gibt dabei gewisse Einschränkungen. Insbesondere ist der stark eingegrenzte Geltungsbereich kritisch zu bewerten. Außerdem werden keine Konformitätsprüfungen verlangt, sondern Aussagen zur Barrierefreiheit sollen sich auf die funktionale Barrierefreiheit anhand von Checklisten stützen. D.h. die Anforderungen an die Barrierefreiheit bleiben für die Privatwirtschaft niederschwellig.

Ab morgen findet ein Trilog zwischen Europäischem Parlament, Europäischer Kommission und Europäischem Rat statt. Im Vorfeld der Gespräche hat die Europäische Blindenunion eine Stellungnahme verfasst mit vier Kernforderungen:

  1. Die EAA soll flächendeckend anwendbar sein.
  2. Die Anhänge der Richtlinie sollen umfassend und verständlich sein.
  3. Die bauliche Umgebung soll ebenfalls mit einbezogen werden (bezieht sich auf Terminals u.ä. im öffentlichen Raum).
  4. Ausnahmeregeln sollen minimiert werden.

Obwohl diese Forderungen alle ihre Berechtigung haben, so ist der eingeschränkte Geltungsbereich sicher das größte Problem. Derzeit wären Großunternehmen wie eine Telekommunikationsgesellschaft oder ein Energieversorger in der Pflicht, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten, aber der Großteil der Privatwirtschaft einschließlich Verlage, Online-Shops oder Arztpraxen können so weiter machen wie bisher – manche kümmern sich um Barrierefreiheit, aber viele nicht.

2 Gedanken zu “European Accessibility Act – Ab dem 1. März 2018 wird wieder offiziell über die digitale Barrierefreiheit in der Wirtschaft verhandelt

  1. Hallo Herr Hellbusch,
    sie schrieben am 28.02.2018 das Großunternehmen wie eine Telekommunikationsgeselllschaft oder ein Energieversorger in der Pflicht wären, die EAA umzusetzen.

    Ich bin in einem Energieversorger dafür verantwortlich das alle Applikationen barrierefrei sind. Deshalb würde es mich interessieren, wo diese Stelle nachzulesen ist.

    Mit freundlichen Grüßen

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