Neues in ARIA 1.1 #5

Mit aria-owns die Hierarchie von Elementen anpassen

Eine Silhouette eines Kraken mit der Beschriftung aria-owns; An jedem Tentakel steht eine ID.

Manchmal sind Webseiten so aufgebaut, dass die Reihenfolge bzw. Hierarchie der Inhalte im Document Object Model (DOM) in Hilfsmitteln wie Screenreader nicht optimal genutzt werden können. Mit Accessible Rich Internet Applications (ARIA) kann die Hierarchie der Inhalte für Screenreader und andere Hilfsmittel in wenigen Schritten angepasst werden, ohne dass die Reihenfolge oder Hierarchie im DOM angepasst werden muss. Ist das Zukunftsmusik oder verfügen wir bereits über diese Technik?

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Screenreader für Webentwickler

Erste Schritte, um NVDA als Testtool einzurichten

Das NVDA-Icon über einem Fortschrittsbalken

Lohnt es sich für professionelle Webentwickler, in einen kommerziellen Screenreader zu investieren? Zunächst nicht, denn es gibt zahlreiche moderne kostenfreie Screenreader, die im Web gut funktionieren. Der Open-Source-Screenreader NVDA ist dabei ein Werkzeug, mit dem die Zugänglichkeit von Webseiten in Screenreadern überprüft werden kann.

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Neues in ARIA 1.1 #4

role=“application“ ist jetzt Teil der Dokumentenstruktur (und keine Region)

Das Wort Application gelegt mit Scrabble-Steinen in Spiegelschrift

Die Rolle „application“ wird viel zu oft auf Webseiten eingesetzt. Eigentlich gibt es kaum Fälle, in denen die Rolle berechtigt ist – bestimmte komplexe Anwendungen wie ein Editor oder Widgets, die nicht mit einem der zahlreichen widget roles aus Accessible Rich Internet Applications (ARIA) abgebildet werden können, kommen in Frage. Die Rolle „application“ schränkt in den meisten Fällen die Barrierefreiheit einer Anwendung sehr stark ein.

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Ausnahmen und Fristen

Nicht alle Inhalte müssen (bis 2018) nach der EU-Richtlinie 2102 barrierefrei werden

Die EU-Flagge mit der Beschriftung 2016/2102; rechts und links befindet sich jeweils ein löchriger Käse

Mit der Europäischen Richtlinie 2102 wird ab Dezember 2018 die Anwendung der EN 301 549 respektive der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 für alle öffentliche Stellen innerhalb der Europäischen Union verpflichtend sein. Die WCAG 2.0 sind grundsätzlich auf alle Inhaltsformen, Formate und Prozesse auf Webseiten und in mobilen Anwendungen anwendbar, auch wenn es vereinzelte Ausnahmen gibt. In der Europäischen Richtlinie werden weitere Inhaltsformen ausgenommen und für andere Inhalte gibt es längere Umsetzungsfristen.
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EN 301 549 als Mindestanforderung

Die technischen Standards gelten EU-weit

Die EU-Flagge mit der Beschriftung 2016/2102; rechts und links davon springt ein Pferd über die Hürden EN 301549 und WCAG 2.0.

Mit Inkrafttreten der Europäischen Richtlinie 2102 stellt sich die Frage, ob sich die Anforderungen der Barrierefreiheit im Web oder in mobilen Apps ändert. Als Mindestanforderung für die öffentlichen Stellen in Europa wird ab Dezember 2018 die Europäische Norm EN 301 549 benannt.

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EU-Richtlinie 2102

Die europaweite Harmonisierung von Webstandards zur Barrierefreiheit

Die Europaflagge mit Fanfaren und der Beschriftung 2016/2102

Im letzten Dezember trat die EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in Kraft. Innerhalb von 21 Monaten sollen die Mitgliedsstaaten harmonisierte Standards der Barrierefreiheit in nationales Recht umsetzen.

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jQuery

Die Barrierefreiheit bleibt von der JS-Bibliothek unberührt

Das Logo von jQuery mit einigen Zahnrädern.

Die Frage, ob jQuery barrierefrei ist, wird immer wieder gestellt. Dabei ist jQuery nicht das Entscheidende für die Barrierefreiheit, sondern es kommt auf das HTML an. jQuery ist eine JavaScript-Bibliothek, die Entwicklern vereinfachte Funktionen bietet, um den DOM des Browsers zu manipulieren. Barrierefreiheit (im Code einer Webseite) hängt aber von den Elementen und Attributen im DOM des Browsers ab.

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Auf zur barrierefreien Version

Was die WCAG 2.0 und die BITV 2.0 zu Accessibility-Overlays sagen

Eine verschwommene Darstellung von vielen Schaltern und Schiebereglern

Ansätze zum barrierefreien Webdesign gibt es viele. Zuletzt habe ich eine Anwendung untersucht, die ein Interface für Autoren bereitstellt, um Weboberflächen nachträglich barrierefrei zu gestalten. Dabei konnten neben einem Kontrastschema auch weitere Profile für die Tastaturbedienung oder zum Ausschalten von blinkendem Inhalt gewählt werden; Das Profil legte sich einfach als „Accessibility-Overlay“ über die bestehende Webseite. Die Idee ist einfach, aber Nutzer müssen die Erweiterungen per Style-Switcher aktivieren. Außerdem stellt sich die Frage, ob solche Accessibility-Overlays Konformität zu den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 bzw. zur Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0 herstellen können.

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