Manchmal sind Webseiten so aufgebaut, dass die Reihenfolge bzw. Hierarchie der Inhalte im Document Object Model (DOM) in Hilfsmitteln wie Screenreader nicht optimal genutzt werden können. Mit Accessible Rich Internet Applications (ARIA) kann die Hierarchie der Inhalte für Screenreader und andere Hilfsmittel in wenigen Schritten angepasst werden, ohne dass die Reihenfolge oder Hierarchie im DOM angepasst werden muss. Ist das Zukunftsmusik oder verfügen wir bereits über diese Technik?
Kategorie: Barrierefreies Webdesign
Seit letztem Frühjahr werden beim W3C regelmäßig neue Entwürfe der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 veröffentlicht. Gestern war es wieder soweit, und jetzt soll es nur noch einen weiteren Entwurf geben. Kommentierungen sind also jetzt gefragt.
Lohnt es sich für professionelle Webentwickler, in einen kommerziellen Screenreader zu investieren? Zunächst nicht, denn es gibt zahlreiche moderne kostenfreie Screenreader, die im Web gut funktionieren. Der Open-Source-Screenreader NVDA ist dabei ein Werkzeug, mit dem die Zugänglichkeit von Webseiten in Screenreadern überprüft werden kann.
Die Rolle „application“ wird viel zu oft auf Webseiten eingesetzt. Eigentlich gibt es kaum Fälle, in denen die Rolle berechtigt ist – bestimmte komplexe Anwendungen wie ein Editor oder Widgets, die nicht mit einem der zahlreichen widget roles aus Accessible Rich Internet Applications (ARIA) abgebildet werden können, kommen in Frage. Die Rolle „application“ schränkt in den meisten Fällen die Barrierefreiheit einer Anwendung sehr stark ein.
Ausnahmen und Fristen
Nicht alle Inhalte müssen (bis 2018) nach der EU-Richtlinie 2102 barrierefrei werden
Mit der Europäischen Richtlinie 2102 wird ab Dezember 2018 die Anwendung der EN 301 549 respektive der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 für alle öffentliche Stellen innerhalb der Europäischen Union verpflichtend sein. Die WCAG 2.0 sind grundsätzlich auf alle Inhaltsformen, Formate und Prozesse auf Webseiten und in mobilen Anwendungen anwendbar, auch wenn es vereinzelte Ausnahmen gibt. In der Europäischen Richtlinie werden weitere Inhaltsformen ausgenommen und für andere Inhalte gibt es längere Umsetzungsfristen.
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Öffentliche Stellen
wer zur Einhaltung der technischen Standards nach der EU-Richtlinie 2102 verpflichtet werden soll
Die Europäische Richtlinie 2102 legt die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Webseiten, Dokumenten, mobilen Apps und Intranets fest. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union werden angehalten, entsprechende Vorschriften für öffentliche Stellen zu erlassen.
Mit Inkrafttreten der Europäischen Richtlinie 2102 stellt sich die Frage, ob sich die Anforderungen der Barrierefreiheit im Web oder in mobilen Apps ändert. Als Mindestanforderung für die öffentlichen Stellen in Europa wird ab Dezember 2018 die Europäische Norm EN 301 549 benannt.
Im letzten Dezember trat die EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in Kraft. Innerhalb von 21 Monaten sollen die Mitgliedsstaaten harmonisierte Standards der Barrierefreiheit in nationales Recht umsetzen.
Die Frage, ob jQuery barrierefrei ist, wird immer wieder gestellt. Dabei ist jQuery nicht das Entscheidende für die Barrierefreiheit, sondern es kommt auf das HTML an. jQuery ist eine JavaScript-Bibliothek, die Entwicklern vereinfachte Funktionen bietet, um den DOM des Browsers zu manipulieren. Barrierefreiheit (im Code einer Webseite) hängt aber von den Elementen und Attributen im DOM des Browsers ab.
Ansätze zum barrierefreien Webdesign gibt es viele. Zuletzt habe ich eine Anwendung untersucht, die ein Interface für Autoren bereitstellt, um Weboberflächen nachträglich barrierefrei zu gestalten. Dabei konnten neben einem Kontrastschema auch weitere Profile für die Tastaturbedienung oder zum Ausschalten von blinkendem Inhalt gewählt werden; Das Profil legte sich einfach als „Accessibility-Overlay“ über die bestehende Webseite. Die Idee ist einfach, aber Nutzer müssen die Erweiterungen per Style-Switcher aktivieren. Außerdem stellt sich die Frage, ob solche Accessibility-Overlays Konformität zu den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 bzw. zur Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0 herstellen können.