Seit letztem Frühjahr werden beim W3C regelmäßig neue Entwürfe der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 veröffentlicht. Gestern war es wieder soweit, und jetzt soll es nur noch einen weiteren Entwurf geben. Kommentierungen sind also jetzt gefragt.
Die Accessibility Guidelines Working Group des W3C hat gestern den voraussichtlich vorletzten Entwurf für die WCAG 2.1 veröffentlicht. Gegenüber der WCAG 2.0 gibt es aktuell zwei neue Richtlinien und 21 neue Erfolgskriterien. Nicht alle Erfolgskriterien müssen in die finale Version aufgenommen werden; genauso gut können Vorschläge für neue Erfolgskriterien noch bis zum 10. Oktober 2018 eingereicht werden. Bisherige Themen und Diskussionen sowie neue Anmerkungen können auf GitHub hinterlegt werden.
Die Arbeitsgruppe bittet um Kommentierungen zum Entwurf auf möglichst breiter Basis, denn bis zum nächsten Entwurf im November sollen alle inhaltlichen Diskussionen abgeschlossen sein. Ab November wird die Implementierung der Erfolgskriterien überprüft, und die finale Version der WCAG 2.1 soll im Juni 2018 veröffentlicht werden.
Die WCAG 2.1 ist als erster Schritt in Richtung einer WCAG 3.0 zu werten. Die WCAG 3.0 wird voraussichtlich Ende 2020 veröffentlicht werden. Mit der WCAG 2.1 und eventuellen weiteren Zwischenschritten sollen neue Anforderungen nach und nach die Lücken der WCAG 2.0 schließen. In der WCAG 2.1 werden gegenüber der WCAG 2.0 vor allem Aspekte der mobilen Nutzung von Webseiten durch Menschen mit Behinderungen sowie einige Anforderungen sehbehinderter und lernbehinderter Nutzer aufgenommen.
Welche Auswirkungen die WCAG 2.1 auf die Praxis haben wird, muss sich allerdings noch zeigen. Bekanntlich hat die Europäische Kommission Ende 2016 Mindeststandards für die Barrierefreiheit von Webseiten festgelegt, die spätestens ab Ende 2018 für alle öffentlichen Stellen in der Europäischen Union gelten sollen. Derzeit werden die Mindeststandards mit der WCAG 2.0, Konformitätsstufe AA, angegeben. Es ist nicht zu erwarten, dass die WCAG 2.1 in wenigen Monaten zum neuen Mindeststandard in Europa avanciert.
Die BITV 2.0 ist auf Bundesebene verpflichtend. Auf Landesebene das Landesrecht. Im Landesrecht Niedersachsen sind die Sparkassen ausgenommen. Ändert sich das durch die EU-Richtlinie
Die EU-Richtlinie wird sich erstmal nicht auf WCAG 2.1 beziehen. Welche BITVs in Deutschland angepasst werden, wird sich noch zeigen. Die EU-Richtlinie ist quasi eine Aufforderung an die Bundes- und Landesregierungen, ihre BITVs an WCAG 2.0 anzupassen. Außerdem sollen die BITVs für alle öffentlichen Stellen gelten. Mehr Infos dazu können in der Beitragsserie zur EU-Richtlinie nachgelesen werden:
https://www.hellbusch.de/eu-richtlinie-2102/