Zeitbasierte Medien (z.B. Audio, Video und die Kombination von Audio und Video) benötigen Alternativen. Der Zugang zu zeitbasierten Medien kann im einfachen Fall durch Transkripte oder Textbeschreibungen erfolgen, aber vor allem wenn Audio und Video miteinander synchronisiert sind, sind weitergehende Anforderungen zu Untertiteln und Audiodeskription maßgebend. Darüber hinaus benötigen auch interaktive Medien geeignete Alternativen, etwa wenn Nutzer unmittelbar auszuführende Anweisungen ausschließlich visuell oder ausschließlich auditiv erhalten.
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Textalternativen
Alle Inhalte einer Webseite müssen auch in textlicher Form vorhanden sein. Dadurch wird gewährleistet, dass die Webinhalte nicht nur auf dem Bildschirm unterschiedlich dargestellt werden können, sondern ebenso mit Screenreadern gelesen oder in andere Sprachen (einschließlich Symbolsprachen) übersetzt werden können. Textalternativen müssen insbesondere für Grafiken berücksichtigt werden, was gleichermaßen für Grafiken auf Webseiten, in PDF-Dokumenten und anderen Techniken wie Flash-Objekte gilt. Auch andere in einer Webseite eingebettete Objekte wie Multimedia benötigen Textalternativen.
Accessibility Checklist gegen graue Haare
BITV 2.0 und "BITV-Test" sind nicht kompatibel mit den internationalen WCAG 2.0
Wenn es um die Barrierefreiheit von Webseiten geht, so wird in Deutschland oft auf die BITV 2.0 verwiesen. Weil die BITV 2.0 nicht kompatibel ist mit internationalen Standards zur Barrierefreiheit, habe ich sie in der Vergangenheit nicht sonderlich beachtet und empfehle meinen Kunden, die WCAG 2.0 als Kriterienkatalog anzuwenden. Neulich befand ich mich aber in einer Situation, in der ich nicht umhin kam, mich mit der BITV 2.0 eingehender befassen zu müssen; und da es um einen Website-Audit ging, musste ich mir außerdem den sogenannten „BITV-Test“ zu Gemüte führen.
Viele Jahre akzeptierte ich es, dass eine Autofahrt in die Innenstadt mit Zeit für die Parkplatzsuche verbunden war. Als Freunde mich letztens besuchten und ihr Auto vor der Tür – ein seltenes Glück in meiner Wohngegend – auf einem Bewohnerparkplatz abstellten und ich darauf hinwies, dass regelmäßig kontrolliert würde, erklärten sie mir, sie hätten einen Parkausweis für Behinderte. Da habe ich mir gedacht, den Parkausweis besorge ich mir jetzt auch.
Der 1961 geborene Li Cunxin hat es zu Ruhm und Erfolg als Solotänzer geschafft. In seiner Autobiografie wird deutlich, wie unwahrscheinlich es eigentlich war, denn als siebter Sohn einer Bauernfamilie gab es für sein Leben auf dem Feld eigentlich keine Alternativen.
Neulich erschrak ich ein wenig. In einem Seminar über das Testen der Barrierefreiheit von Webseiten fragte mich einer der Teilnehmenden, wie mit der Kontrastmessung bei aktiviertem ClearType auf Windows-Systemen umzugehen sei. Er erwischte mich auf dem falschen Fuß. Das war Grund genug, der Sache auf den Grund zu gehen.
Gelegentlich schreibe ich Artikel für Fachzeitschriften. In der gerade erschienenen Screenguide sind gleich zwei Beiträge von mir enthalten. Der eine geht auf den werdenden Webstandard IndieUI ein und der andere beschreibt ein komplexes Widget, dass trotz technischer Zugänglichkeit nicht barrierefrei bedienbar ist.
Schon fast ein Jahr bin ich in meinem neuen Büro und habe dabei schon einige gastronomische Angebote aus der Nachbarschaft ausprobiert. Völlig entgangen war mir ein Imbiss-Restaurant gleich um die Ecke, das ich gleich ausprobieren musste.
Neulich suchte ich ein Hörbuch per Zufall aus. Ein Griff ins Regal und ich hatte die CD-Box mit 7 CDs in der Hand. Ich legte die erste CD ins Abspielgerät und wurde mit einer erstklassigen Lesung von „Das Bildnis des Dorian Gray“ belohnt.
Normalerweise interessiere ich mich nicht für solche Autobiografien, die zu Therapiezwecken geschrieben werden. Als ich letztens ein Hörbuch bei Audible herunterladen wollte, habe ich mich von der Kurzbeschreibung beirren lassen und erhielt ein solches Buch.