Vor Kurzem schrieb ich über die Desktop-Anwendung von Spotify und dass sie nicht barrierefrei sei. Gestern war ich wieder mit einer schwierigen Software konfrontiert, und das möchte ich zu Protokoll geben. Es handelt sich um die Desktop-Anwendung für Tiptoi, das von Ravensburger vermarktet wird.
Kategorie: Software
LPs und CDs habe ich im Laufe der Zeit zu genüge gekauft. Jetzt habe ich mir die Streaming-Dienste für Musik angeschaut. Eins lässt sich nach einigen Stunden Recherche und Ausprobieren sagen: Die User Experience (UX) der Software ist praktisch nicht vorhanden, was insbesondere für die Software von Spotify – ein führender Anbieter von Musik-Streaming-Diensten – gilt. Die Spotify UX war bei mir so negativ wie lange nicht mehr.
Ein Inklusionsthema, das beim Unterricht von blinden Schülern besteht, ist die Erschließung von Abbildungen. Grafiken können beschrieben werden, aber einige Lehrer sind dazu übergegangen, mit 3D-Druckern zu arbeiten. Das tolle ist, sie teilen ihre Druckvorlagen auf einer Internetplattform und stellen sie unter einer Creative Commons Lizenz zur Verfügung.
In meinem vor zehn Tagen veröffentlichten Beitrag zu HTML5 und WAI-ARIA hatte ich einleitend geschrieben, dass Screenreader zunehmend ihre Daten von der Accessibility API des Betriebssystems beziehen, auch wenn die kommerziellen Screenreader nach wie vor auf das Off-Screen Model setzen. Letzte Woche hat Heiko Folkerts über aktuelle Entwicklungen bei Screenreadern gebloggt und u.a. darauf hingewiesen, dass Screenreader zunehmend gar nicht anders können, als die Accessibility API auszuwerten.
Es gibt Unruhe in der deutschen Blindenszene, weil der Screenreader Window Eyes seit Kurzem kostenlos angeboten wird. In Deutschland werden Hilfsmittel wie Screenreader i.d.R. durch einen Kostenträger finanziert, etwa durch das Integrationsamt oder den Rentenversicherungsträger bei Berufstätigen oder durch die Krankenkasse für die private Nutzung. Wenn Hilfsmittel kostenfrei sind, könnten die Kostenträger die Ansicht vertreten, sie müssen keine Leistungen gewähren – auch keine Schulung oder keinen Support.
Ein Screenreader – so deutet es der Name schon an – ist eine Software, die den Bildschirminhalt vorliest. Tatsächlich ist die Software wesentlich leistungsfähiger und bietet vor allem blinden Nutzern eine alternative Schnittstelle zum Computer – sowohl beim Lesen der Inhalte, Menüs und sonstigen Leisten als auch bei der Bedienung mit der Tastatur. Screenreader sind deutlich mehr als ein Vorleseprogramm und der Preis für eine solche Anwendung ist normalerweise beachtlich. Allerdings gibt es mittlerweile für fast alle Betriebssysteme kostenlose Alternativen.
Das Portable Document Format (PDF) ist ein Dauerthema, wenn es um barrierefreie Dokumente geht. Die richtigen Tags setzen, damit Texte und Formulare auch in Screenreader zugänglich werden, ist offenbar eine Kunst für sich; und ein zugängliches Dokument ist bekanntlich noch lange nicht barrierefrei. Doch ist der Adobe Reader selbst keine barrierefreie Anwendung: Vor allem sehbehinderte Nutzer, die eigene Farbschemata einsetzen müssen, um am Bildschirm lesen zu können, tappen beim Öffnen von PDF-Dokumenten nicht selten ins Dunkle.