Lohnt es sich für professionelle Webentwickler, in einen kommerziellen Screenreader zu investieren? Zunächst nicht, denn es gibt zahlreiche moderne kostenfreie Screenreader, die im Web gut funktionieren. Der Open-Source-Screenreader NVDA ist dabei ein Werkzeug, mit dem die Zugänglichkeit von Webseiten in Screenreadern überprüft werden kann.
Kategorie: Barrierefreies Webdesign
WCAG 2.2 vor der Tür
Der neue Entwurf des Webstandards für digitale Barrierefreiheit kann jetzt kommentiert werden
Am 13.05.2021 wurden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 von der Accessibility Guidelines Working Group (AGWG) des W3C zur Kommentierung freigegeben. Die Änderungen umfassen gegenüber der Vorgängerversion – den WCAG 2.1 – im Wesentlichen neun neue Erfolgskriterien. Kommentiert können die Ergänzungen bis zum 04.06.2021.
Lückentexte kennen wir von Prüfungen. Natürlich wird dieses Konzept auch im E-Learning übernommen. Damit Lückentexte von Screenreadernutzern ausgefüllt werden können, bedarf es an dynamischen Anpassungen.
Endlich habe ich Zeit gefunden, die DIN-EN 301549 etwas genauer durchzulesen. Gegenüber der englischsprachigen Fassung waren erwartungsgemäß keine Überraschungen festzustellen. Allerdings haben sich einige Bezeichnungen der Erfolgskriterien geändert.
EN 301549 auf deutsch
Die Mindestanforderungen der digitalen Barrierefreiheit sind beim Beuth Verlag erschienen
Das hat etwas gedauert. Im September 2018 ist die EN 301549 v2.1.2 in englisch erschienen. Im Mai 2019 wurde eine neue Fassung der „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0“ erlassen, die die EN 301549 einbezieht, und in diesem Monat ist die deutsche Fassung der Norm veröffentlicht worden.
Die Frage ist schon sehr alt: Brauchen Links ein Tooltip beziehungsweise ein title-Attribut oder nicht? Es gibt erstaunlich viele Fragen von Kunden dazu. Die Antwort lautet eigentlich „nein“.
Webseiten sind keine Anwendungen
Wie Sie Screenreadernutzer mit role=“application“ so richtig aus den Tritt bringen
Mit ARIA können Widgets eine Semantik erhalten, die von Screenreadern verarbeitet werden kann. Beispielsweise gibt es in HTML keine Registernavigationen mit Reitern. Die Semantik einer Registernavigation wird mit role=“tablist“ bestimmt und die Semantik eines Reiters mit role=“tab“. Was ist aber mit role=“application“?
Die „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0“ gibt vor, dass öffentliche Stellen in Deutschland die EN 301549 zur digitalen Barrierefreiheit erfüllen müssen. Erst wenn diese Europäische Norm berücksichtigt wird, kann angenommen werden, dass Informations- und Kommunikationstechnik barrierefrei ist. Die BITV 2.0 schreibt jedoch auch vor, dass eine Webseite, ein Dokument oder eine Software nach dem Stand der Technik entwickelt werden muss, um Nutzeranforderungen gerecht zu werden.
Da ist Klaas Posselt und Dirk Frölich ein sehr lesenswertes Buch gelungen. Unter dem Strich kommt keiner – Anfänger oder Profi – darum herum, der oder die barrierefreie PDF erstellen will. Wer mit Microsoft Office, LibreOffice oder Adobe InDesign arbeitet, findet in diesem nicht ganz so dünnen Buch eine Menge praxisorientierter Anleitungen.
Im Mai 2019 wurde die neue BITV 2.0 veröffentlicht. Eigentlich hätte die BITV 2.0 spätestens bis September 2018 an die Mindestanforderungen der Europäischen Richtlinie 2016/2102 angepasst werden müssen, aber es gibt ein Problem: Weder der harmonisierte Standard für die Mindestanforderungen (EN 301549 v2.1.2) noch die darin referenzierten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 sind in deutsch verfügbar.