Auf der Suche nach mehr Barrierefreiheit (1)

Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Stufe AAA sind nicht das höchstmögliche Maß an Barrierefreiheit

Dreimal der Großbuchstabe A. Das erste hat einen angeknacksten Fuß.

In der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0 stehen in § 3 gleich drei Anforderungen zur Barrierefreiheit von Webseiten. Die Europäische Norm 301549 (Absatz 2), der Stand der Technik (Absatz 3) und das höchstmögliche Maß an Barrierefreiheit (Absatz 4) sind von öffentlichen Stellen umzusetzen. Was das höchstmögliche Maß an Barrierefreiheit ist, ist bislang nicht definiert.

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Das <progress>-Element

Die Darstellung einer Fortschrittsentwicklung verhält sich wie eine Live-Region

Fortschrittsbalken

Das <progress>-Element ist nützlich, um den Fortschritt eines Prozesses darzustellen. Das Element wird üblicherweise als Fortschrittsbalken dargestellt. Das Element ist nach der ARIA-Spezifikation zwar eine Dokumentenstruktur, aber es verhält sich ebenso wie eine Statuszeile. Die sich verändernden Werte des Fortschrittsbalkens sollen in regelmäßigen Abständen von Browsern an Assistenztechnologien weitergeleitet werden.

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ARIA in HTML

ARIA-Attribute sind nicht überall erlaubt

Accessible Rich Internet Applications (ARIA) ist eine Spezifikation des W3C. Darin wird die Onthologie der Rollen, Attribute und Eigenschaften von Auszeichnungssprachen im Web spezifiziert. Im Dezember 2021 ist ein weiteres Regelwerk vom W3C veröffentlicht worden, die einige Regeln für den Einsatz von ARIA in HTML festlegt. Das Regelwerk ist insbesondere für Konformitätschecker relevant. Webentwickler sollten den Standard aber auch zur Kenntnis nehmen.

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Screenreader für Webentwickler

Erste Schritte, um NVDA als Testtool einzurichten

Das NVDA-Icon über einem Fortschrittsbalken

Lohnt es sich für professionelle Webentwickler, in einen kommerziellen Screenreader zu investieren? Zunächst nicht, denn es gibt zahlreiche moderne kostenfreie Screenreader, die im Web gut funktionieren. Der Open-Source-Screenreader NVDA ist dabei ein Werkzeug, mit dem die Zugänglichkeit von Webseiten in Screenreadern überprüft werden kann.

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WCAG 2.2 vor der Tür

Der neue Entwurf des Webstandards für digitale Barrierefreiheit kann jetzt kommentiert werden

Screenshot: Titelzeile des WCAG 2.2 Working Draft

Am 13.05.2021 wurden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 von der Accessibility Guidelines Working Group (AGWG) des W3C zur Kommentierung freigegeben. Die Änderungen umfassen gegenüber der Vorgängerversion – den WCAG 2.1 – im Wesentlichen neun neue Erfolgskriterien. Kommentiert können die Ergänzungen bis zum 04.06.2021.

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EN 301549 auf deutsch

Die Mindestanforderungen der digitalen Barrierefreiheit sind beim Beuth Verlag erschienen

Titelseite der englischen EN301549 korrigiert auf die deutsche Fassung 2020-02

Das hat etwas gedauert. Im September 2018 ist die EN 301549 v2.1.2 in englisch erschienen. Im Mai 2019 wurde eine neue Fassung der „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0“ erlassen, die die EN 301549 einbezieht, und in diesem Monat ist die deutsche Fassung der Norm veröffentlicht worden.

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