Auf der Suche nach mehr Barrierefreiheit (1)
Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Stufe AAA sind nicht das höchstmögliche Maß an Barrierefreiheit
In der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0 stehen in § 3 gleich drei Anforderungen zur Barrierefreiheit von Webseiten. Die Europäische Norm 301549 (Absatz 2), der Stand der Technik (Absatz 3) und das höchstmögliche Maß an Barrierefreiheit (Absatz 4) sind von öffentlichen Stellen umzusetzen. Was das höchstmögliche Maß an Barrierefreiheit ist, ist bislang nicht definiert.