Die Geschichte der blindenspezifischen Zusatzeinrichtungen an Straßenverkehrs-Signalanlagen (kurz: Blindenampeln) ist lang und müßig. Im letzten Jahr hatte ich bereits über die nachlässige Qualität bei der Einstellung und Wartung dieser Anlagen in Dortmund berichtet. Im Frühjahr dieses Jahres wurden neue Signalanforderungsgeräte eingeführt mit einer Strafanzeige gegen den Oberbürgermeister als skurrilen Höhepunkt und nach einem gestrigen Treffen mit den zuständigen Mitarbeitern des Tiefbauamts wurde mir klar, dass sich die Situation in absehbarer Zeit nicht ändern wird.
Dabei ist die Überquerung einer befahrenen Straße eine große Herausforderung für blinde und sehbehinderte Menschen. Die Überquerung ist auch auf bekanntem Terrain nur mit höchster Konzentration sicher möglich, wenn an Straßenlärm, geräuscharme Fahrzeuge (z.B. Hybrid-Busse, Fahrräder) und unerwarteten Hindernissen (z.B. Baustellen, falschparkende Autos) gedacht wird. Aber auch ohne diese Aspekte ist es unerlässlich, dass Ampelpfosten sicher gefunden, die Grünphasen eindeutig erkannt und die Richtung für die Überquerung richtig eingeschätzt werden müssen. Nur mit diesen drei Anforderungen kann die Sicherheit bewahrt und das Unfallrisiko klein gehalten werden.
Blindenampeln sind genormt
Die Einrichtung einer Blindenampel ist nicht ganz so simpel, wie es auf den ersten Blick erscheint. Im Wesentlichen geht es um folgende drei Anforderungen:
- Auffindbarkeit
- Ampelpfosten und Überquerungsstellen müssen auffindbar sein.
- Erkennung
- Bei einer Grünphase muss das Freigabesignal erkannt werden.
- Überquerung
- Die Blindenampel muss ein sicheres Überqueren der Straße ermöglichen.
Diese Anforderungen werden alle in einer DIN geregelt und zwar in der DIN 32981. Ein wichtiges Grundprinzip wird darin deutlich: das 2-Sinne-Prinzip. Jede der Anforderungen muss haptisch und akustisch wahrgenommen werden können.
Für die Auffindbarkeit ist geregelt, dass der Ampelpfosten bzw. das Signalanforderungsgerät (kurz: Drücker) durch einen Pilotton und durch Bodenindikatoren gefunden werden soll. Es gibt Angaben zur Lautstärke, zur Anpassung der Lautstärke an den Straßenlärm und zu Frequenzbereichen der akustischen Töne, ebenso wie zur Hörweite des Pilottons und zur Unterscheidbarkeit zum Freigabesignal, das in der Grünphase ausgestrahlt werden soll. Außerdem ist der Lautsprecher für den Pilotton in der Höhe (mindestens 2,10 Meter) anzubringen, damit die Akustik nicht durch Personen oder Dinge beeinträchtigt wird. Die Bodenindikatoren werden in DIN 32984 geregelt.
Die Erkennung der Grünphase und die sichere Überquerung stützen sich ebenfalls auf das 2-Sinne-Prinzip. Für die Erkennung sollen ein taktiles Vibrationssignal am Drücker und ein akustisches Freigabesignal die Grünphase verdeutlichen, und für die sichere Überquerung sollen ein Richtungspfeil am Drücker und das gegenüberliegende Freigabesignal sorgen. Auch diese Aspekte werden durch zahlreiche genauere Angaben ergänzt. Insbesondere sollen die akustischen Freigabesignale auf die Fahrbahn zeigen, damit sie als Orientierungshilfe beim Überqueren der Straße dienen können. Das Freigabesignal muss dabei nicht in jeder Grünphase gegeben werden, sondern kann per Tastendruck angefordert werden.
Wenn ich den Anforderungskatalog durchlese, stelle ich fest, dass es keine DIN-gerechte Ampeln in Dortmund gibt, im Gegenteil: Das einzige, was alle Blindenampeln haben, ist ein Richtungspfeil. Viele haben einen Pilotton und ein Vibrationssignal für die Grünphase, aber an mindestens der Hälfte der Ampeln ist einer der Funktionen kaputt oder falsch eingestellt (was aus meiner Sicht ebenfalls „kaputt“ bedeutet). Darüber habe ich an anderer Stelle berichtet.
In Dortmund kenne ich jedenfalls keine Ampeln, die das 2-Sinne-Prinzip für alle 3 Anforderungen erfüllen. Das liegt vor allem daran, dass es keine Freigabesignale gibt. Die Auffindbarkeit ist in der Regel auch nicht gegeben (weil die meisten Pilottöne nicht laut genug sind) und nur wenige Ampelpfosten mit Bodenindikatoren ausgestattet sind. Die Erkennung der Grünphase ist haptisch durch Vibration der Drücker meist gegeben und einen Richtungspfeil haben die Blindenampeln alle.
Neue Technologie überfordert das Tiefbauamt
Anfang dieses Jahres wurden an sieben Kreuzungen bzw. Fußgängerüberquerungen in Dortmund neue Signalanforderungsgeräte für Ampeln installiert, die selbstverständlich eine bessere Situation für Blinde bewirken sollten. Allerdings wurde die DIN nicht umgesetzt. Das 2-Sinne-Prinzip wurde nicht berücksichtigt und das Tackern war überall zu laut eingestellt. Kurz gesagt, diese neuen Signalgeber piepten mit 90dB, was zu zahlreichen Beschwerden der Anwohner bei der Stadt führte. Die Beschwerden gipfelten in einer Strafanzeige eines Anwohners. Die lärmverursachende Ampel ist eine Fußgängerampel zwischen zwei fünfstöckigen Häuserreihen an der Hohen Straße gewesen.
Als ich die Pilottöne an der Hohen Straße das erste Mal hörte, war ich mir sicher, dass sie – anders als sonst – kaputt waren. Das war aber nicht so. Die Signalgeber waren alle bewusst auf diese Lautstärke eingestellt worden, d.h. eigentlich passt sich die Lautstärke an den Umgebungslärm an, die auf einer vierspurigen Straße in der Innenstadt immer nur kurz abschwillt.
Es war übrigens fast peinlich, blind zu sein. Da piepen diese Ampeln und sind deutlich auf 200 Meter hörbar (es reichen ungefähr 5 Meter) und trotzdem konnte die Ampel erst bei 1-2 Metern Abstand geortet werden, weil durch die übertriebene Lautstärke von überall Echos zurückhallten. In einer Häuserschlucht müssen andere Parameter berücksichtigt werden als auf großflächigen Kreuzungen.
Die Diskussionen tobten in den Medien, ich wurde auf der Straße angesprochen, ob das wirklich sein müsse, und auch außerhalb von Dortmund hat man diesen „Interessenskonflikt“ wahrgenommen.
Vor zwei Monaten wurde dann eine Stellungnahme der Stadt Dortmund veröffentlicht. Diese Stellungnahme enthält zwei wichtige Aussagen: Zum einen werden die Ampeln versuchsweise DIN-gerecht ausgestattet und zum anderen wird die Agentur Barrierefreiheit beratend hinzugezogen. Ansonsten liest sich die Stellungnahme zusammengefasst wie: „Wir haben das Problem erkannt und wir schauen, ob und wann wir was tun.“ Insbesondere fehlt jegliche Zeitvorgabe oder Hinweis auf die Sicherheit (im Gegensatz zum Hinweis auf die Lärmbelästigung).
@2bweb Gesehen? Ampelsignale werden zukünftig normgerecht nach DIN eingestellt: http://t.co/hWSiIvgUvY <SoeS>
— Stadt Dortmund (@stadtdortmund) 18. Februar 2015
Die Aussage, die Ampeln sollen versuchsweise DIN-gerecht werden, bedeutet auch die Anwendung des 2-Sinne-Prinzips. Wenn aber das Tiefbauamt gar nicht vorhat, das 2-Sinne-Prinzip einzuführen, dann verstehe ich sehr gut, warum es keinen Zeitrahmen gibt. Die Einführung des 2-Sinne-Prinzips für die Erkennung der Grünphase und die Überquerung wurde von einem Vertreter des Tiefbauamts im Vor-Ort-Termin, zu dem ich gleich komme, kategorisch abgelehnt.
Ich bin es schon lange leid
Die Arbeitsweise des Tiefbauamts in Dortmund stört mich schon lange. Es arbeitet langsam (Reparaturzeiten von über einem Jahr), ist wenig engagiert (dazu komme ich ebenfalls gleich zurück) und die Ergebnisse seiner Arbeit sind nicht besonders gut (reparierte Ampeln müssen oft ein zweites oder drittes Mal bemängelt werden). Mittlerweile glaube ich nicht daran, dass sich die Haltung der Mitarbeiter auf ein akzeptables Maß ändern wird. Mich wundert nur noch die Selbstdarstellung auf der Webseite, in der die qualifizierten und engagierten Mitarbeiter gelobt werden:
Ich stellte mir die Frage, ob ich es mir antue und mich in der Sache engagieren soll, denn es liegt in meinem Interesse, die Ampeln nutzen zu können. Aber der Blindenverein engagiert sich bereits seit Jahren, vernünftige Einstellungen an den Blindenampeln zu erwirken, und das Tiefbauamt reagiert unangemessen, indem es keine erkennbaren Verbesserungen vorzuweisen hat. Schließlich siegte die Neugier: Ich wollte mir ein eigenes Bild machen und habe das Gespräch gesucht.
Zunächst habe ich an das Tiefbauamt geschrieben und meine Sicht der Probleme und Lösungen mitzuteilen. Ich erhielt auch eine Antwort, die Begriffe wie „Hochdruck“ und „zeitnah“ enthielt. Immerhin, eine Information wurde mir mitgeteilt: Ich wurde auf eine gerade umgestellte Ampel hingewiesen, die ich gelegentlich brauche. Ich muss das nicht wieder ausführlich erläutern, aber die Ampel ist auf der Straßenüberquerung, die ich nutze, völlig unbrauchbar.
Die Behindertenbeauftragte der Stadt habe ich um einen Termin gebeten, um ihre Sicht zu hören. Das Gespräch war freundlich, aber unter dem Strich bin ich nach Hause gegangen mit der Information, das Tiefbauamt habe zu wenig Geld und zu wenige Mitarbeiter. Ich hatte vorgeschlagen, dass die Mitarbeiter geschult werden sollten, und dass vielleicht Messgeräte für die Einstellung der Ampeln eingesetzt werden.
Schließlich habe ich den Leiter vom Gemeinsamen Fachausschuss für Umwelt und Verkehr, Gerhard Renzel, angerufen, um zu erfahren, was er von der Sache hält. Insbesondere wollte ich einem Gerücht nachgehen, die DIN-Vorgaben (für die Lautstärke der Pilottöne) seien nicht durchsetzbar. Er schlug vor, nach Dortmund zu kommen, damit er sich ein Bild machen kann. Er vereinbarte mit dem Leiter des Bereichs „Planung“ des Tiefbauamts einen Termin für den gestrigen Tag. Neben Mitarbeitern des Amts sollte auch ein Vertreter der Firma Langmatz kommen, die die neu eingesetzten, blindengerechten Signalanforderungsgeräte herstellen.
Das Finale
Der Vorteil eines Vor-Ort-Termins ist natürlich, dass die Probleme gezeigt werden können. Gestern war ein ungemütlicher Tag und da standen wir – zwei Vertreter des Tiefbauamts, ein Vertreter der Firma Langmatz, ein Vertreter des Blindenverbandes, Nils (Assistent) und ich – recht lange an der Hohen Straße und diskutierten über die neuen Blindenampel, DIN-Anforderungen und die Sicherheit. Später sind wir zusammen in das Tiefbauamt gegangen und besprachen uns dort weiter. Ich möchte nur einige Beobachtungen festhalten, die mit der Umsetzung von DIN-gerechten Ampeln zusammenhängen:
- Die Lautstärke der Pilottöne an der Hohen Straße war zwischenzeitlich auf normale Lautstärke angepasst worden. Genauer gesagt, wurde aus dem Piepen ein Klopfen – angeblich war die Lautstärke unverändert. Da äußerte sich einer der Mitarbeiter zu seinem Prinzip „Learning-By-Doing“. Das kann man akzeptieren, wenn es nicht zwei Monate dauert, diese Erkenntnis zu gewinnen. Ich denke, ich darf das über jemanden sagen der schon viele Jahre mit Blindenampeln beschäftigt ist.
- Die Lautstärke anderer Ampeln habe ich auch thematisiert. Die Mitarbeiter des Tiefbauamts haben sich nicht dazu äußern wollen, weder zur DIN-gerechten Umsetzung noch zur Anhebung der Lautstärke von Ampeln, die so leise eingestellt sind, dass sie erst am Ampelpfosten hörbar sind. Es entstand der Eindruck, dass sie in dieser Angelegenheit nicht handeln wollten.
- Es gab mehrere Situationen, in denen ein Pilotton zwar gehört, aber nicht geortet werden konnte. Zweimal standen Leute davor und an einem Ampelpfosten hing ein Plakat, das die akustischen Töne abschirmte. Trotz dieser offensichtlichen Mängel, war die Skepsis groß, als die DIN-Vorgabe zur Anbringung der Lautstärke oben am Ampelpfosten zur Sprache kam.
- Als Gerd das Thema „Freigabesignal“ ansprach, wurde der Vorschlag strikt abgelehnt. Da frage ich mich, wie die DIN umgesetzt werden soll. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass sie ihre Software, die sie seit 10 Jahren nutzen, umstellen müssten. Dass die Freigabesignale zur Straße zeigen und in der Höhe angebracht werden müssen, wurde gar nicht richtig diskutiert.
- Die Bodenindikatoren wurden nicht thematisiert – dafür sind andere Mitarbeiter zuständig.
- Das Thema „Schulung“ habe ich angesprochen – immerhin war auch ein Vertreter einer Firma anwesend, die solche Schulungen anbietet. Und da war es wieder, „Learning-by-doing“. Schulen lassen wollten sich die Vertreter des Tiefbauamts ganz sicher nicht.
„Äh, wir könnten, ach nein, wir müssen“
Sätze der Vertreter des Tiefbauamts begannen erstaunlich oft auf diese oder ähnlicher Weise, immer wieder verbunden mit einem Scherzchen über den Beschluss des Stadtrats zu dem Feldversuch. Die Sicherheit von Bürgern ist aber nicht zum Scherzen, meine ich.
Meine Herren vom Tiefbauamt, so kann nichts daraus werden. Die Welt dreht sich weiter und Sie haben alle Möglichkeiten, sich den neuen Realitäten anzupassen. Alles so zu lassen, weil es vor 10 Jahren schon so funktionierte, bringt keinen weiter. Oder sollen wir uns in 10 Jahren auch noch im Kreis drehen? Ist das für Sie eine sinnvolle Vorgehensweise?
Die DIN beschreibt Blindenampeln vor dem Hintergrund der Sicherheit. Der Stadtrat hat die DIN-gerechte Umsetzung in einem Feldversuch beschlossen. Da muss sich Ihre Software ändern, da müssen Sie sich schulen lassen und – nebenbei – da muss eine Qualitätssicherung bei den Reparaturarbeiten eingeführt werden. Vor allem muss sich Ihre Einstellung zur Ihrer Aufgabe ändern. So deutlich, wie Sie sich gegen die DIN-Umsetzung positioniert haben, kann es niemals ein sinnvolles Ergebnis des Feldversuchs oder Ihrer Arbeit geben.
Der Bericht ist ja nun schon älter.
Geändert hat sich aber nichts.
Seit hier an der Märkischenstraße, Ecke Auf dem Brautschatz eine neue Ampel installiert wurde, ist es aus mit der Ruhe.
Der Grundton ist nicht zu hören, aber sobald ein Auto, welches auf der stark befahrenen Straße immer ist, vorbei fährt, wird dieses Geklacker so laut, dass es selbst im 6 Stock bei geschlossenen Fenster so laut zu hören ist, dass an Ruhe nicht mehr zu denken ist.
Selbst mehrere Anrufe beim Tiefbauamt, bei denen versprochen wurde, den Piek runterzustellen, haben nichts gebracht.
Ob überhaupt jemand vor Ort war, wage ich zu bezweifeln.
Unterm Strich ist es nun so, dass ich auf der Suche nach einer neuen Wohnung bin, da ich inzwischen gesundheitliche Probleme durch das Geklacker habe.
Ich bin voll und ganz dafür, dass für eingeschränkte Personen was getan wird, es darf aber nicht so weit gehen, das Anwohner geschädigt werden.
Es hat sich auch nach Jahren nichts getan. Ich lebe auch an einer Ampelanlage die viel zu laut ist. Das Ding raubt einem den letzten Nerv. Trotzdem sehe ich regelmäßig Blinde Mitbürger die bei rot „rübermachen“.
Die Ämter interessiert das anscheinend überhaupt nicht. Dortmund ist echt verfilzt, könnte noch weiter ausholen, macht hier aber keinen Sinn.