Die Navigation innerhalb von Webseiten und Websites muss für alle Nutzer gewährleistet werden. Die Navigation innerhalb einer Webseite muss beispielsweise für Tastaturnutzer und insbesondere Screenreadernutzer effizient gestaltet werden. Darüber hinaus müssen Navigationsleisten zum einen die Orientierung innerhalb des Webauftritts fördern und zum anderen die Auffindbarkeit anderer Inhalte auf der Website erleichtern.
Autor: Jan Hellbusch
Webseiten dürfen keine flackernden Inhalte enthalten, die bekanntermaßen zu Anfällen führen können. Solche Formen des Flackerns müssen in Videos und auf der Webseite vermieden werden; textliche Hinweise auf solche Gesundheitsgefahren reichen nicht aus.
Ausreichend Zeit
"Den Nutzerinnen und Nutzern ist ausreichend Zeit zu geben, um Inhalte zu lesen und zu verwenden."
Menschen mit Behinderungen können aus verschiedenen Gründen mehr Zeit benötigen, Aufgaben auf einer Webseite zu erledigen. Reaktionszeiten können langsam sein oder die Geschwindigkeit beim Lesen oder Auffinden von Inhalten können deutlich unter denen durchschnittlicher Nutzer liegen. Deshalb sollten – wo immer möglich – alle Zeitbeschränkungen für Aufgaben durch die Nutzer aufgehoben oder verlängert werden können.
Per Tastatur zugänglich
"Für die gesamte Funktionalität ist Zugänglichkeit über die Tastatur sicherzustellen."
Komponente (Links, Formulare, Widgets usw.) müssen per Tastatur bedient werden können. Genauer gesagt, sie müssen über eine Tastaturschnittstelle zugänglich sein, denn neben der klassischen Tastatur – auf die bestimmte Nutzergruppen angewiesen sind – gibt es Spracheingabe, Bildschirmtastaturen und andere Eingabemöglichkeiten, die auf der Tastaturschnittstelle aufsetzen.
Vordergrundinformationen müssen stets gut vom Hintergrund unterschieden werden können. Visuell gilt es, die Inhalte am Bildschirm z.B. über ausreichende Kontraste und vergrößerbare Texte deutlich wahrnehmbar zu gestalten. Es geht aber auch um die Unterscheidung zwischen auditiven Inhalten und Hintergrundgeräuschen, die sowohl für Schwerhörige als auch für Nutzer einer Sprachausgabe problematisch sein können.
Die Inhalte einer Webseite werden nicht immer bei Standardeinstellungen am Bildschirm betrachtet und müssen deshalb auch unter verschiedenen anderen Bedingungen anpassbar sein. Wenn die Webseite in einem Screenreader gelesen wird, dann kommt es vor allem darauf an, dass visuell erkennbare Strukturen und Zusammenhänge linear nachvollzogen werden können. Wenn hingegen ein Nutzer die Bildschirmeinstellungen ändert (z.B. durch einen Kontrastmodus), dann müssen die Inhalte und deren Zusammenhang in der vereinfachten visuellen Darstellung ebenfalls vollständig wahrgenommen werden können.
Zeitbasierte Medien (z.B. Audio, Video und die Kombination von Audio und Video) benötigen Alternativen. Der Zugang zu zeitbasierten Medien kann im einfachen Fall durch Transkripte oder Textbeschreibungen erfolgen, aber vor allem wenn Audio und Video miteinander synchronisiert sind, sind weitergehende Anforderungen zu Untertiteln und Audiodeskription maßgebend. Darüber hinaus benötigen auch interaktive Medien geeignete Alternativen, etwa wenn Nutzer unmittelbar auszuführende Anweisungen ausschließlich visuell oder ausschließlich auditiv erhalten.
Textalternativen
Alle Inhalte einer Webseite müssen auch in textlicher Form vorhanden sein. Dadurch wird gewährleistet, dass die Webinhalte nicht nur auf dem Bildschirm unterschiedlich dargestellt werden können, sondern ebenso mit Screenreadern gelesen oder in andere Sprachen (einschließlich Symbolsprachen) übersetzt werden können. Textalternativen müssen insbesondere für Grafiken berücksichtigt werden, was gleichermaßen für Grafiken auf Webseiten, in PDF-Dokumenten und anderen Techniken wie Flash-Objekte gilt. Auch andere in einer Webseite eingebettete Objekte wie Multimedia benötigen Textalternativen.
Accessibility Checklist gegen graue Haare
BITV 2.0 und "BITV-Test" sind nicht kompatibel mit den internationalen WCAG 2.0
Wenn es um die Barrierefreiheit von Webseiten geht, so wird in Deutschland oft auf die BITV 2.0 verwiesen. Weil die BITV 2.0 nicht kompatibel ist mit internationalen Standards zur Barrierefreiheit, habe ich sie in der Vergangenheit nicht sonderlich beachtet und empfehle meinen Kunden, die WCAG 2.0 als Kriterienkatalog anzuwenden. Neulich befand ich mich aber in einer Situation, in der ich nicht umhin kam, mich mit der BITV 2.0 eingehender befassen zu müssen; und da es um einen Website-Audit ging, musste ich mir außerdem den sogenannten „BITV-Test“ zu Gemüte führen.
Viele Jahre akzeptierte ich es, dass eine Autofahrt in die Innenstadt mit Zeit für die Parkplatzsuche verbunden war. Als Freunde mich letztens besuchten und ihr Auto vor der Tür – ein seltenes Glück in meiner Wohngegend – auf einem Bewohnerparkplatz abstellten und ich darauf hinwies, dass regelmäßig kontrolliert würde, erklärten sie mir, sie hätten einen Parkausweis für Behinderte. Da habe ich mir gedacht, den Parkausweis besorge ich mir jetzt auch.