Ausreichend Zeit  

"Den Nutzerinnen und Nutzern ist ausreichend Zeit zu geben, um Inhalte zu lesen und zu verwenden."

BITV 2.0, BITV-Test. Börsenticker in Realtime, verschwommene Anzeigedarstellung. Smiley mit 2 grauen Haaren.

Menschen mit Behinderungen können aus verschiedenen Gründen mehr Zeit benötigen, Aufgaben auf einer Webseite zu erledigen. Reaktionszeiten können langsam sein oder die Geschwindigkeit beim Lesen oder Auffinden von Inhalten können deutlich unter denen durchschnittlicher Nutzer liegen. Deshalb sollten – wo immer möglich – alle Zeitbeschränkungen für Aufgaben durch die Nutzer aufgehoben oder verlängert werden können.

Accessibility-Checkliste: Ausreichend Zeit

Diese Accessibility Checkliste hilft bei der Überprüfung einer Webseite auf Konformität zu den Erfolgskriterien der Richtlinie 2.2 (Konformitätsstufe AA) der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 bzw. den Bedingungen der Anforderung 2.2 (Priorität I) der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0.

Formulare:

Eingabeaufforderungen (z.B. in Formularen), die innerhalb einer bestimmten Zeit vom Nutzer vorgenommen werden müssen (z.B. aufgrund der automatischen Beendigung einer Session-ID), müssen auch dann ausgefüllt werden können, wenn der Nutzer mehr Zeit benötigt. Die Zeitbegrenzung muss abgeschaltet oder ausgedehnt werden können.

Multimedia:

Automatisch startende Videos müssen vom Nutzer angehalten/ausgeblendet werden können (sei es durch einen Mechanismus auf der Webseite oder in ihrer Software), oder sie müssen nach 5 Sekunden automatisch anhalten.

Visuelle Darstellung:

  • Inhalte, die sich automatisch bewegen (z.B. scrollender Inhalt oder Animationen), können u.U. nicht gelesen werden und ablenkend wirken. Deshalb müssen sich automatisch bewegende Inhalte
    1. vom Nutzer in ihrer Geschwindigkeit angepasst werden können (was auch das Anhalten einschließt) und
    2. vom Nutzer angehalten/ausgeblendet werden können (sei es durch ein Mechanismus auf der Webseite oder in ihrer Software), oder der sich bewegende Inhalt muss nach 5 Sekunden automatisch anhalten/ausgeblendet werden.
  • Inhalte, die automatisch blinken (etwa per CSS oder in Animationen), müssen vom Nutzer angehalten/ausgeblendet werden können (sei es durch einen Mechanismus auf der Webseite oder in ihrer Software), oder blinkende Inhalte müssen nach 5 Sekunden automatisch zu blinken aufhören/ausgeblendet werden.

Verzögerte Weiterleitungen und automatische Aktualisierungen:

Bei verzögerten Weiterleitungen (zu einer anderen Webseite) muss der Nutzer über einen Mechanismus verfügen, das Zeitintervall für die verzögerte Weiterleitung einzustellen (sei es auf der Webseite oder in seiner Software). Das schließt insbesondere auch die Einstellung ein, die verzögerte Weiterleitung abstellen zu können.

Bei automatischen Aktualisierungen (der Webseite oder einzelner Inhalte der Webseite) müssen Nutzer über einen Mechanismus verfügen, Zeitintervalle für automatische Aktualisierungen zu erhöhen (sei es auf der Webseite oder in ihrer Software). Das schließt insbesondere auch die Einstellung ein, die automatische Aktualisierung abstellen zu können.

Weitere Accessibility-Checklisten

Graue Haare

Dieser Beitrag ist Teil der Serie "Accessibility-Checkliste gegen graue Haare". Zuletzt musste ich mich mit der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 auseinandersetzen, die gerne als deutsche Fassung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 angesehen wird. Die BITV 2.0 weicht allerdings erstaunlich oft von den WCAG 2.0 ab.

Im Zuge der Untersuchung musste ich mich auch mit dem sogenannten "BITV-Test" der DIAS GmbH - eine Prüfanleitung für barrierefreies Webdesign - auseinandersetzen, um seine Zuverlässigkeit zu bewerten. Auffällig war insbesondere die deutliche Abweichung des "BITV-Tests" von der BITV 2.0 (und den WCAG 2.0).

Diese beiden Umstände haben mich dazu veranlasst, graue Haare für die BITV 2.0 und den "BITV-Test" wie folgt zu vergeben:

  • ein graues Haar Ein graues Haar gibt es für die BITV 2.0, wenn eine Anforderung oder eine Bedingung inhaltlich von den WCAG 2.0 abweicht. Ein graues Haar gibt es auch für einzelne Prüfschritte im "BITV-Test", wenn
    1. im Prüfschritt die Bedingung aus der BITV 2.0 nicht geprüft werden kann (z.B. weil nur eine Best-Practice-Technik geprüft wird),
    2. im Prüfschritt etwas geprüft wird, das nicht in der BITV 2.0 verlangt wird und
    3. der Prüfschritt so allgemein gehalten wird, dass er nicht zuverlässig eingesetzt werden kann.
  • kein graues Haar (OK) Für solche Anforderungen und Bedingungen der BITV 2.0, die im Einklang mit den Richtlinien und Erfolgskriterien aus den WCAG 2.0 sind, und solche Prüfschritte im "BITV-Test", die eine Überprüfung der BITV 2.0 zulassen, gibt es drei farbige Haare und ein "OK".

BITV 2.0 (Anlage 1) und WCAG 2.0

kein graues Haar (OK) Die Anforderung der BITV 2.0 ist im Einklang mit der Richtlinie aus den WCAG 2.0.

Auf Priorität I der BITV 2.0 werden zwei Bedingungen zu „Ausreichend Zeit“ formuliert:

kein graues Haar (OK) Grundsätzlich sollte nach Bedingung 2.2.1 Zeitbezogene Anforderungen auf Zeitbeschränkungen verzichtet werden. Wenn Zeitbeschränkungen dennoch nicht vermieden werden können, dann müssen Nutzer entweder die Zeitbeschränkung aufheben oder deutlich ausdehnen können. Zeitbeschränkungen können sehr unterschiedlich begründet sein, aber es geht in dieser Bedingung immer um die Zeit, die ein Nutzer zum Lesen braucht oder für eine Eingabe benötigt:

  • Nutzer müssen auf der Webseite die Möglichkeit haben, verzögerte Weiterleitungen (der vollständigen Seite oder von einzelnen Inhalten) abschalten zu können, damit sie die Inhalte lesen können. Verzögerte Weiterleitungen von einzelnen Inhalten fallen auch immer unter Bedingung 2.2.2.
  • Nutzer müssen auf der Webseite die Möglichkeit haben, automatische Aktualisierungen abzuschalten oder die Zeitintervalle zu verlängern. Das betrifft beispielsweise
    • Inhalte, die automatisch gescrollt oder regelmäßig ausgetauscht werden (solche Inhaltsformen fallen auch immer zusätzlich unter Bedingung 2.2.2) oder
    • Eine Webseite, die in regelmäßigen Abständen autoaktualisiert wird.
  • Nutzer müssen Zeitbeschränkungen bei der Eingabe (z.B. die aufgrund der Beendigung einer Session-ID entstehen) abschalten oder ausdehnen können.

Hinweis: In der BITV 2.0 wird der Begriff „Zeitrahmen“ eingeführt. Dieser Begriff wird missverständlich eingesetzt. Beispielsweise heißt es, dass die Zeitbegrenzung innerhalb des Zeitrahmens der 10-fachen Zeit angepasst werden kann. Klarer wäre, wenn die Erhöhung der Zeitbegrenzung auf die 10-fache Zeit als mögliche Lösung vorgegeben würde.

ein graues Haar Sich bewegende Inhalte am Bildschirm müssen – sofern sie automatisch gestartet und zusammen mit anderen Inhalten geboten werden – nach Bedingung 2.2.2 Anhalten, beenden, ausblenden vom Nutzer unterbunden werden können. Obwohl solche dynamische Effekte meist dazu dienen, die Aufmerksamkeit des Nutzers auf bestimmte Inhalte zu lenken, kann diese Absicht bei manchen Nutzern dazu führen, dass sie den sonstigen Inhalt aufgrund der Ablenkung nicht mehr bedienen können.

Deshalb gilt für die folgenden Inhaltstypen, dass wenn sie länger als fünf Sekunden dauern, der Nutzer einen Mechanismus zur Verfügung haben muss, den Effekt zu unterbinden:

  • Automatisch startende Videos (mit oder ohne Ton),
  • Automatisch startende Animationen, wobei solche Animationen, die als „Fortschrittsbalken“ o.ä. dienen, ausgenommen werden,
  • automatisch blinkender Inhalt (ob Text oder Grafik) und
  • Inhalte, die automatisch gescrollt werden (solche Inhalte fallen immer auch unter Bedingung 2.2.1).

Die Bedingung gilt auch für automatische Aktualisierungen von Inhalten, wobei es zwei Unterschiede gibt: Zum einen ist die 5-Sekunden-Übergangszeit nicht anwendbar und zum anderen kann die Bedingung auch durch ein Mechanismus erfüllt werden, der die Zeitabstände der Aktualisierung erhöhen lässt:

  • automatische Aktualisierungen oder Austausch von Inhalten (z.B. Slide-Show mit Teasertexten, Daten wie Aktienkurse, Meldungen) und
  • automatische Fortführungen von präsentationsähnlichen Inhalten.

Auch die sich automatisch aktualisierenden Inhalte fallen immer auch unter Bedingung 2.2.1.

Es gibt zwei wesentliche Abweichungen der BITV-Bedingung 2.2.2 vom entsprechenden Erfolgskriterium aus den WCAG 2.0:

  • Im Gegensatz zu den WCAG 2.0, in denen ein Mechanismus für die zu bietenden Funktionen verlangt wird, fehlt der Begriff „Mechanismus“ in der BITV-Bedingung. Das ist insofern bemerkenswert, als der Begriff sowohl im Glossar der BITV 2.0 als auch im Glossar der WCAG 2.0 definiert wird. Demnach müssen die zu bietenden Funktionen entweder auf einer Webseite oder im Browser oder in einem Hilfsmittel (z.B. Screenreader) verfügbar sein. Durch das Fehlen des Begriffs in der BITV-Bedingung entsteht der Eindruck, dass die Webentwicklung alleine für die Funktionalität verantwortlich ist.
  • Dieses Kriterium ist nach der WCAG 2.0 einer von vier Erfolgskriterien, die für eine Konformität zwingend einzuhalten sind. Wenn Bedingung 2.2.2 der BITV 2.0 nicht erfüllt wird, können Nutzer durch die Ablenkung von der Nutzung der Webseite abgehalten werden. In der BITV 2.0 selbst wird diese Grundvoraussetzung für die Barrierefreiheit nicht berücksichtigt.

BITV-Test und BITV 2.0

Der BITV-Test bietet zwei Prüfschritte für Anforderung 2.2 an:

ein graues Haar In Prüfschritt 2.2.1a Zeitbegrenzungen anpassbar werden folgende Aspekte der Bedingung 2.2.1 geprüft:

  • Es wird geprüft, ob keine automatische Aktualisierung für die Webseite per Meta-Refresh stattfindet. Es ist ein Beispiel von vielen im „BITV-Test“, in dem nicht das Kriterium aus der BITV 2.0 geprüft wird, sondern eine einzelne Technik. Beispielsweise ist die Bedingung auch dann erfüllt, wenn der Nutzer die Autoaktualisierung abschalten kann. Hinweis: Browser (z.B. Opera) und Screenreader (z.B. JAWS) bieten seit vielen Jahren Mechanismen an, Autoaktualisierungen abzuschalten.
  • Es wird geprüft, ob nach dem Laden der Webseite keine verzögerte Weiterleitung per Meta-Refresh stattfindet – ebenfalls die Prüfung einer Technik und nicht des Kriteriums. Nicht geprüft wird beispielsweise die serverseitige verzögerte Weiterleitung.
  • Des Weiteren werden Verlängerungen von Zeitbegrenzungen für Formulareingaben geprüft. Im Großen und Ganzen orientiert sich die Prüfanleitung dabei an die BITV 2.0.

Hinweis: Weil es Überlappungen in den Bedingungen 2.2.1 und 2.2.2 gibt, wird im „BITV-Test“ abgegrenzt zwischen Zeitbeschränkungen, die eine ganze Seite betreffen (Prüfschritt 2.2.1a), und Zeitbeschränkungen, die einzelne Inhalte einer Webseite betreffen (Prüfschritt 2.2.2a). Zeitbeschränkungen, die sich beispielsweise auf Scrollen oder Aktualisierungen von Inhalten beziehen, werden in Bedingung 2.2.2a geprüft.

kein graues Haar (OK) Mit Prüfschritt 2.2.2a Bewegte Inhalte abschaltbar lässt sich Bedingung 2.2.2 weitgehend prüfen. Hinweis: Auf automatisch startende Videos wird nicht eingegangen.

Zur Serie "Accessibility-Checkliste gegen graue Haare

Den Anlass für diese Serie finden Sie im einleitenden Beitrag Accessibility-Checkliste gegen graue Haare beschrieben.

Es ist wichtig, dass es in Deutschland Regelungen zur Barrierefreiheit im Web gibt. Allerdings steht die BITV 2.0 in Widerspruch zu internationalen Webstandards und weiteren Industrienormen, was in der Praxis durchaus ein Problem darstellt. Dass der "BITV-Test" diese Differenzen nicht relativiert, sondern verstärkt, hat zur Folge, dass barrierefreies Webdesign in Deutschland missverstanden wird. Die WCAG 2.0 sind stabile und international anerkannte Standards, die in den erläuternden Dokumenten laufend auf den aktuellen Stand der Technik gehalten werden. Die BITV 2.0 ist hingegen starr, und der "BITV-Test" bietet keinesfalls eine geeignete Basis, eine Konformität zu der BITV 2.0 (oder den WCAG 2.0) reliabel zu überprüfen.

Die Serie besteht aus einer Reihe von Checklisten, die jeweils die einzelnen Anforderungen der BITV 2.0 abbilden. Ergänzt werden die Checklisten mit Kritik an einzelne Bedingungen der BITV 2.0 und Kritik an einzelne Prüfschritte im "BITV-Test". Insgesamt handelt es sich bei dieser Serie um 12 Accessibility-Checklisten, die bei Bedarf auch aktualisiert werden:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert