Prüfung von Websites auf Barrierefreiheit  

WCAG 2.0 erhält bald Unterstützung von WCAG-EM

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Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 beschreiben mit den Erfolgskriterien, wie einzelne Webseiten auf Barrierefreiheit geprüft werden können. Was in der WCAG 2.0 nicht enthalten ist, sind Rahmenbedingungen für die Prüfung eines gesamten Webauftritts. Wie ein solches Testverfahren aussehen kann, wird in der Website Accessibility Conformance Evaluation Methodology (WCAG-EM) 1.0 beschrieben, die seit dem 30. Januar 2014 als Working Draft des W3C vorliegt.

Hintergrund

Wie barrierefrei ein Webauftritt ist, muss normalerweise umfassend geprüft werden. Auch wenn der Prüfumfang von Faktoren wie Größe, Komplexität und Konsistenz des Webauftritts abhängt, ist kaum eine Website „auf die Schnelle“ geprüft. Die Anforderungen der WCAG 2.0 sind vielfältig und ein objektives und transparentes Testverfahren ist zumindest in Deutschland bislang nicht verfügbar.

In der Vergangenheit gab es auch in Deutschland mehrere Versuche, ein Testverfahren für barrierefreies Webdesign zu etablieren – allen voran der BITV-Test vom zwischenzeitlich eingestampften Projekt „Barrierefrei Informieren und Kommunizieren“ und das Testverfahren zum ebenfalls nicht mehr geförderten BIENE-Award –, aber sie waren nicht miteinander kompatibel. Einen „besseren“ Ansatz konnte nicht ermittelt werden, denn mit beiden Verfahren gab es immer wieder, sagen wir mal „überraschende“ Ergebnisse.

Weltweit haben sich zahlreiche Experten und Organisationen an die Zertifizierung der Barrierefreiheit von Webseiten versucht. Und das ist des Pudels Kern: Die Testverfahren zur Barrierefreiheit sind nicht nur in Deutschland, sondern rund um den Globus heterogen. Sie liefern zu allem Überfluss unterschiedliche Ergebnisse, auch wenn es sich um die gleiche Website handelt.

In der Praxis werden auch weniger umfangreiche Prüfungen vorgenommen, z.B. mit automatischen Tools, Screenreadern und/oder einer Auswahl weiterer Werkzeuge. Die Beurteilung der Barrierefreiheit wird außerdem durch die individuellen Kenntnisse des Gutachters über die WCAG 2.0, über die eingesetzten Hilfsmittel und über die Arbeitsweise von Menschen mit Behinderungen bestimmt. Kurz um gibt es bei der Bewertung der Barrierefreiheit eine beachtliche Streuung in der Qualität der Ergebnisse.

In einer Studie zu der Situation in Europa wurden einige der verfügbaren Testverfahren verglichen. Die Vielfältigkeit bei der Vorgehensweise und bei der Ergebnisaufbereitung in den Verfahren wird sehr deutlich und zeigt, dass ein Regelwerk für die Konformitätsbewertung notwendig ist, um Prüfergebnisse vergleichen zu können.

WCAG-EM

Die unterschiedlichen Ansätze zur Bewertung der Konformität von Webauftritten mit den WCAG 2.0 wurde vom W3C als Herausforderung angenommen, und nach ungefähr zwei Jahren Arbeit wurde der erste Entwurf der WCAG-EM am 30. Januar 2014 veröffentlicht. Das Dokument ist an Barrierefreiheitsexperten gerichtet, die sowohl die WCAG 2.0 kennen als auch Erfahrung bei der Bewertung von Webauftritten haben.

In den einleitenden Abschnitten werden wichtige Themen diskutiert:

  • Zunächst werden erforderliche Kenntnisse, geeignete Werkzeuge, der Einsatz von Teams und die Einbindung von Nutzergruppen (mit Behinderungen) skizziert. Da es weitere unterstützende Dokumente zur WCAG 2.0 gibt, die diese Themen eingehender behandeln, wird oft darauf verlinkt.
  • Insbesondere wird auf die Seitenauswahl eingegangen, die einen sehr starken Einfluss auf die Ergebnisse einer Prüfung hat. Neben klassischen Webseiten werden auch mobile Webseiten, Mehrsprachigkeit, der Umgang mit großen und kleinen Websites oder dynamische Inhalte behandelt.

Darüber hinaus wird auf den Zeitpunkt der Konformitätsprüfung eingegangen. Ob eine entwicklungsbegleitende Prüfung geplant wird oder ob die Prüfung im Rahmen einer Abnahme stattfindet, es gibt einige hilfreiche Informationen für verschiedene Testszenarien.

Das Herz der WCAG-EM ist allerdings die Konformitätsbewertung, die in fünf Schritten untergliedert ist.

Konformitätsbewertung

Ein zentraler Begriff bei der Prüfung der Barrierefreiheit von Webseiten und Webauftritten ist die Konformität, d.h. die Feststellung, inwieweit eine Webseite oder ein Webauftritt die in der WCAG 2.0 enthaltenen Erfolgskriterien entspricht. In der WCAG 2.0 werden außerdem einige Konformitätsbedingungen formuliert, die bei der Bewertung und Zertifizierung von Webseiten erfüllt sein müssen; darüber hinaus werden einige Hinweise geboten, wie eine Konformitätserklärung gestaltet werden kann. Die Erfolgskriterien und die Konformitätsbedingungen der WCAG 2.0 beschreiben hinreichend genau, wie Inhalte auf einzelnen Webseiten auf ihre Barrierefreiheit geprüft werden können.

Weil die WCAG 2.0 lediglich Anforderungen für die Prüfung der Barrierefreiheit auf einzelnen Webseiten festlegt, ist die WCAG-EM als ergänzendes Dokument für die Prüfung von größeren Webauftritten erforderlich. Die WCAG-EM liefert die Methodologie etwa zu einer repräsentativen Seitenauswahl oder der Erstellung eines Gutachtens für umfangreichere Webauftritte.

Ausführliche Informationen über die Konformität zur WCAG 2.0 habe ich auf https://www.barrierefreies-webdesign.de in einem dreiteiligen Beitrag veröffentlicht:

  1. Im ersten Teil werden die fünf Konformitätsbedingungen aus den WCAG 2.0 vorgestellt. Mit den Konformitätsbedingungen werden Vorgaben gemacht, die bei der Prüfung und Erklärung der Konformität zur WCAG 2.0 einzuhalten sind.
  2. Im zweiten Teil wird die Konformitätsbewertung nach dem Entwurf der WCAG-EM vorgestellt. Die WCAG-EM beschreibt in fünf Schritten, was bei der Bewertung der Barrierefreiheit von Webauftritten beachtet werden sollte. Diese umfassen die Sichtung des Webauftritts, die Vorgehensweise bei der Identifizierung von Inhaltsformen, die Seitenauswahl, die eigentliche Prüfung und die Dokumentation. Die WCAG-EM ist eine Anleitung für das Erstellen möglichst objektiver und transparenter Gutachten zur Barrierefreiheit von Webauftritten.
  3. Im dritten Teil werden die nicht normativen Hinweise aus der WCAG 2.0 zur Konformitätserklärung behandelt. Ein wesentlicher Punkt dabei ist, dass Konformität nur für einzelne Webseiten, nicht aber für gesamte Webauftritte erklärt werden kann.

Wohin die Reise geht

An der WCAG 2.0 ändert sich durch WCAG-EM nichts. Die WCAG-EM beschreibt die Rahmenbedingungen für ein Prüfverfahren auf der Basis der WCAG 2.0.

Ob das Dokument dafür sorgen wird, dass die diversen Testverfahren für die Barrierefreiheit von Webauftritten zukünftig konsistente Ergebnisse liefern, ist nicht garantiert. Eines wird aber in der WCAG-EM deutlich: Die Bestimmung der Seitenauswahl hat eine zentrale Bedeutung für die Konformitätsbewertung. Während heute eine Aussage über die Barrierefreiheit oft nur mit 10 oder 20 Seiten in der Seitenauswahl erfolgt, werden mit der WCAG-EM vermutlich deutlich mehr Seiten zur Seitenauswahl gehören müssen, um zuverlässige Ergebnisse erreichen zu können. Jedenfalls liefert die WCAG-EM konkrete Handlungsanweisungen für die Bestimmung der zu prüfenden Webseiten, und es ist anzunehmen, dass damit verschiedene Prüfer bei größeren Webauftritten eine Seitenauswahl ähnlich treffen werden können.

Auch weitere Teile der WCAG-EM etwa die Ausführungen zu der Auswahl der Prüfwerkzeuge oder zur Prüfungsdokumentation liefern wichtige Hinweise für eine gute Prüfungsvorbereitung. Das Dokument hat das Potenzial, die Qualität von Barrierefreiheitsprüfungen anzuheben, denn die gesetzten Maßstäbe gehen deutlich über einzelner, bereits bestehender Testverfahren hinaus. Außerdem wird es mit einer solchen Richtlinie möglich, die unterschiedlichen Bewertungsansätze aneinander anzugleichen.

In jedem Fall kann die Barrierefreiheit von Webseiten nur mit guten Kenntnissen der WCAG 2.0 erfolgreich vorgenommen werden. Die WCAG-EM beschreibt nicht die eigentliche Prüfung der Webseiten – es wird vorausgesetzt, dass der Prüfer diese Expertise bereits besitzt. Die WCAG-EM ist eine Handlungsanleitung, die bei einem Audit eines Webauftritts unterstützt, reproduzierbare und vergleichbare Ergebnisse zu erzielen.

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