Auf der Suche nach mehr Barrierefreiheit (2)
Umsetzbare und weniger gut umsetzbare Erfolgskriterien der WCAG 2.2 auf Stufe AAA
In der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0 wird in § 3 Absatz 4 ein höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit für die Webseiten öffentlicher Stellen vorgegeben. Es liegt auf der Hand, die Erfolgskriterien der WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AAA als höchstmögliches Maß in Betracht zu ziehen. Im folgenden wird die Umsetzbarkeit dieser zusätzlichen Kriterien der WCAG 2.2 besprochen.