Behindertenparkplatz  

Parkausweis für Behinderte nach dem Modell der Europäischen Gemeinschaften

Weißes P auf blauem Grund, Darstellung der Vorderseite des Parkausweises, sowie Schriftzug "EU-Parkausweis"

Viele Jahre akzeptierte ich es, dass eine Autofahrt in die Innenstadt mit Zeit für die Parkplatzsuche verbunden war. Als Freunde mich letztens besuchten und ihr Auto vor der Tür – ein seltenes Glück in meiner Wohngegend – auf einem Bewohnerparkplatz abstellten und ich darauf hinwies, dass regelmäßig kontrolliert würde, erklärten sie mir, sie hätten einen Parkausweis für Behinderte. Da habe ich mir gedacht, den Parkausweis besorge ich mir jetzt auch.

Es wundert mich, dass ich mich nicht früher um diesen Ausweis gekümmert habe, denn die Ausstellung ging verhältnismäßig flott. In Dortmund wird der Parkausweis von der Führerscheinstelle erteilt. Meinen Personal- und Schwerbehindertenausweis sowie ein halbwegs aktuelles Passfoto hatte ich mitgebracht. Nach einer ungewöhnlich langen Wartezeit hat die Prozedur dann keine fünf Minuten gedauert.

Zum nagelneuen Parkausweis erhielt ich ein A4-Blatt, in der im feinsten Juristendeutsch stand, wofür der Parkausweis alles gut ist. Beispielsweise entfällt die Gebühr für Parkplätze, die normalerweise nur gegen Gebühr (Parkuhr oder Parkautomat) genutzt werden dürfen. Im Allgemeinen gilt auch, dass die Parkerleichterungen maximal 24 Stunden gelten.

Der Parkausweis bedeutet keinesfalls „freies Parken“. Im absoluten Haltverbot gibt es auch mit dem Parkausweis keine Parkerleichterungen. Es gilt außerdem, dass die Ausnahmen nur dann genutzt werden sollen, wenn es keine sonstigen Parkplätze in der Nähe gibt.

Nützlich für mich werden insbesondere folgende Parkerleichterungen:

  • Rundes Schild, blauer Hintergrund mit rotem Rand und rotem Strich von links oben nach rechts unten
    Mit dem Parkausweis für Behinderte darf im eingeschränkten Haltverbot und im eingeschränktem Haltverbot für eine Zone   bis zu drei Stunden geparkt werden. Das gilt auch dann, wenn durch ein Zusatzzeichen die Ausnahmen angegeben werden, etwa für Bewohnerparkplätze. Der Parkausweis ist dabei zusammen mit einer Parkscheibe deutlich sichtbar z.B. unter der Windschutzscheibe zu legen.

  • Quadratisches Schild, blauer Runder Kreis, Mutter mit Kind in weiß, darunter Schriftzug "Zone"
    In einem Fußgängerbereich darf während der festgelegten Be- und Entladezeiten mit dem Parkausweis geparkt werden.

Oft ist das Parken nur für eine bestimmte Zeit erlaubt. Mit dem Parkausweis für Behinderte darf die Zeitbeschränkung auf bis zu 24 Stunden überschritten werden. Das gilt z.B. für:

Collage aus quadratischem Schild, blauem Hintergrund und weißem P, quadratischem Schild mit dem Park-Zeichen und zusätzlichem Text "Zone" sowie rechteckigem Schild, blauem Hintergrund, weißem P und weißem Auto halb auf Straße und halb auf Gehweg

  • Parken mit einer Zeitbeschränkung
  • Parkraumbewirtschaftungszone
  • Parken auf Gehwegen

Rechteckiges Schild, blauer Hintergrund, in weiß: Kinder, Auto, Haus

Schließlich darf auch in einem verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der gekennzeichneten Parkbereiche geparkt werden.

Auffällig in den Erläuterungen war, dass dort kein Wort über Behindertenparkplätze stand. Bei Wikipedia ist nachzulesen, dass das Parken auf Behindertenparkplätzen mit dem Parkausweis ebenfalls auf 24 Stunden beschränkt ist.

Der Parkausweis ist überall in Deutschland gültig. Für das europäische Ausland gibt es einige Abweichungen, die in einer 2008 verfassten Broschüre auf den Seiten von EU-Info.de beschrieben werden. Ob die darin enthaltenen Informationen alle aktuell sind, kann ich nicht beurteilen; in Deutschland wurde beispielsweise die Straßenverkehrsordnung zuletzt in 2014 geändert.

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