Anfälle  

"Inhalte sind so zu gestalten, dass keine epileptischen Anfälle ausgelöst werden."

BITV 2.0, BITV - Test. Filmstreifen mit aufflackerndem bunten Licht. Smiley mit 2 grauen Haaren.

Webseiten dürfen keine flackernden Inhalte enthalten, die bekanntermaßen zu Anfällen führen können. Solche Formen des Flackerns müssen in Videos und auf der Webseite vermieden werden; textliche Hinweise auf solche Gesundheitsgefahren reichen nicht aus.

Accessibility-Checkliste: Anfälle

Diese Accessibility Checkliste hilft bei der Überprüfung einer Webseite auf Konformität zum Erfolgskriterium der Richtlinie 2.3 (Konformitätsstufe AA) der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 bzw. zu der Bedingung der Anforderung 2.3 (Priorität I) der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0.

Multimedia:

In Videos darf es nicht dazu kommen, dass – abhängig von Fläche, Farbe und Frequenz – es mehr als drei Mal innerhalb einer Sekunde aufblitzt.

Visuelle Darstellung:

Auf Webseiten darf es nicht dazu kommen, dass – abhängig von Fläche, Farbe und Frequenz – es mehr als drei Mal innerhalb einer Sekunde aufblitzt.

Weitere Accessibility-Checklisten

Graue Haare

Dieser Beitrag ist Teil der Serie "Accessibility-Checkliste gegen graue Haare". Zuletzt musste ich mich mit der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 auseinandersetzen, die gerne als deutsche Fassung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 angesehen wird. Die BITV 2.0 weicht allerdings erstaunlich oft von den WCAG 2.0 ab.

Im Zuge der Untersuchung musste ich mich auch mit dem sogenannten "BITV-Test" der DIAS GmbH - eine Prüfanleitung für barrierefreies Webdesign - auseinandersetzen, um seine Zuverlässigkeit zu bewerten. Auffällig war insbesondere die deutliche Abweichung des "BITV-Tests" von der BITV 2.0 (und den WCAG 2.0).

Diese beiden Umstände haben mich dazu veranlasst, graue Haare für die BITV 2.0 und den "BITV-Test" wie folgt zu vergeben:

  • ein graues Haar Ein graues Haar gibt es für die BITV 2.0, wenn eine Anforderung oder eine Bedingung inhaltlich von den WCAG 2.0 abweicht. Ein graues Haar gibt es auch für einzelne Prüfschritte im "BITV-Test", wenn
    1. im Prüfschritt die Bedingung aus der BITV 2.0 nicht geprüft werden kann (z.B. weil nur eine Best-Practice-Technik geprüft wird),
    2. im Prüfschritt etwas geprüft wird, das nicht in der BITV 2.0 verlangt wird und
    3. der Prüfschritt so allgemein gehalten wird, dass er nicht zuverlässig eingesetzt werden kann.
  • kein graues Haar (OK) Für solche Anforderungen und Bedingungen der BITV 2.0, die im Einklang mit den Richtlinien und Erfolgskriterien aus den WCAG 2.0 sind, und solche Prüfschritte im "BITV-Test", die eine Überprüfung der BITV 2.0 zulassen, gibt es drei farbige Haare und ein "OK".

BITV 2.0 (Anlage 1) und WCAG 2.0

kein graues Haar (OK) Die Anforderung der BITV 2.0 zu Anfällen weicht ein wenig von der entsprechenden Richtlinie in den WCAG 2.0 ab, indem sie auf epileptische Anfälle beschränkt wird. Für die Praxis ist das nicht relevant, denn die konkretere Bedingung ist es, die erfüllt sein muss.

ein graues Haar Für Anforderung 2.3 zu Anfällen gibt es eine Bedingung in der BITV 2.0: 2.3.1 Dreimaliges Aufblitzen – Unterschreiten der Schwellenwerte.

In erster Linie geht es in Bedingung 2.3.1 darum, Inhalte, die mehrmals in einer Sekunde aufblitzen, zu vermeiden. Es gilt, schnell wechselndes flackerndes Licht unter Berücksichtigung von Fläche, Frequenz und Farbe auf der Webseite auszuschließen (insbesondere in Videos), denn ansonsten können photosensitive epileptische Anfälle ausgelöst werden.

Dieses Kriterium ist nach der WCAG 2.0 eines von vier Erfolgskriterien, die für eine Konformität zwingend einzuhalten sind. Wenn Bedingung 2.3.1 der BITV 2.0 nicht erfüllt wird, können bei manchen Nutzern epileptische Anfälle ausgelöst werden. In der BITV 2.0 selbst wird diese Grundvoraussetzung für die Barrierefreiheit nicht berücksichtigt.

„BITV-Test“ und BITV 2.0

Der „BITV-Test“ bietet einen Prüfschritt zu Anfällen an:

ein graues Haar Im „BITV-Test“ wird im Prüfschritt 2.3.1a Verzicht auf Flackern die Grundidee der Bedingung aufgegriffen, aber die Anleitungen gehen mit keinem Wort auf Multimedia oder den Einsatz geeigneter Prüfwerkzeuge ein.

Zur Serie "Accessibility-Checkliste gegen graue Haare

Den Anlass für diese Serie finden Sie im einleitenden Beitrag Accessibility-Checkliste gegen graue Haare beschrieben.

Es ist wichtig, dass es in Deutschland Regelungen zur Barrierefreiheit im Web gibt. Allerdings steht die BITV 2.0 in Widerspruch zu internationalen Webstandards und weiteren Industrienormen, was in der Praxis durchaus ein Problem darstellt. Dass der "BITV-Test" diese Differenzen nicht relativiert, sondern verstärkt, hat zur Folge, dass barrierefreies Webdesign in Deutschland missverstanden wird. Die WCAG 2.0 sind stabile und international anerkannte Standards, die in den erläuternden Dokumenten laufend auf den aktuellen Stand der Technik gehalten werden. Die BITV 2.0 ist hingegen starr, und der "BITV-Test" bietet keinesfalls eine geeignete Basis, eine Konformität zu der BITV 2.0 (oder den WCAG 2.0) reliabel zu überprüfen.

Die Serie besteht aus einer Reihe von Checklisten, die jeweils die einzelnen Anforderungen der BITV 2.0 abbilden. Ergänzt werden die Checklisten mit Kritik an einzelne Bedingungen der BITV 2.0 und Kritik an einzelne Prüfschritte im "BITV-Test". Insgesamt handelt es sich bei dieser Serie um 12 Accessibility-Checklisten, die bei Bedarf auch aktualisiert werden:

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